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Teilnahmebedingungen Roman Herzog Preis 2024

1. Allgemeines

Mit der Teilnahme am Wettbewerb um den Roman Herzog Preis erkennen die Teilnehmenden bzw. die Vorschlagenden (m/w/d) die nachfolgenden Teilnahmebedingungen als verbindlich an. Es gelten die Datenschutzhinweise der Berliner Sparkasse zur Teilnahme am Roman Herzog Preis.

2. Veranstalter

Veranstalterin des Wettbewerbs ist die Berliner Sparkasse, Niederlassung der Landesbank Berlin AG, Alexanderplatz 2, 10178 Berlin.

Sie ist Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

(Der Wettbewerb steht in keinem Zusammenhang mit den Betreibern von Social-Media-Plattformen (wie z.B. Facebook, Twitter, YouTube). Die Betreiber der Social-Media-Plattformen sind weder für die Teilnahme am Roman Herzog Preis verantwortlich, noch können Anfragen zur Teilnahme an die Betreiber der Social-Media-Plattformen gerichtet werden.)

Der Wettbewerb um den Roman Herzog Preis 2024 findet im Zeitraum von 28. März bis 31. Mai 2024 statt.

3. Teilnahmeberechtigter Personenkreis

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren, jeder Verein, jede Stiftung sowie jedes Unternehmen, die mit herausragenden Engagement der Weiterentwicklung der Gesellschaft Berlins und deren Zusammenhalt dienen. Dabei gibt es keine Einschränkung welchem gesellschaftlichen Bereich die Projekte angehören, solange sie Potenzial haben, wegen ihres innovativen Vorbildcharakters auch an anderen Orten in Deutschland übernommen werden zu können.

4. Teilnahme

Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt ausschließlich durch die Einreichung eines Vorschlages oder einer Bewerbung über das Bewerbungsformular auf der Website www.berliner-sparkasse.de/rhp .

Bewerbungen bzw. Vorschläge können vom 28. März 2024 00:00 Uhr bis zum 31. Mai 2024 23:59 Uhr (Aktionszeitraum) eingereicht werden. Bewerbungen für den Roman Herzog Preis sind als Eigenbewerbung sowie als Vorschlag durch eine dritte Person möglich. Das Bewerbungsformular muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Nicht ordnungsgemäße und/oder nicht vollständige Unterlagen/Bewerbungen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Maßgeblicher Zeitpunkt der Teilnahme ist die protokollierte Uhrzeit der Einreichung. Für etwaige Verzögerungen beim Abschicken bzw. bei der Verarbeitung der Bewerbung und der Daten der Teilnehmenden ist die Berliner Sparkasse nicht verantwortlich.

Nach Eingang der Bewerbung erhalten die Teilnehmenden und die vorgeschlagene dritte Person eine Eingangsbestätigung.

Die Finalisten und Preisträger des Roman Herzog Preises 2024 werden im Zusammenhang und im Rahmen von Berichterstattung über den Roman Herzog Preis insbesondere in verschiedenen Printmedien (z.B. Pressemitteilung, Tageszeitung), auf Social Media Plattformen unter www.berliner–sparkasse.de, auf www.facebook.com/berlinersparkasse, auf www.twitter.com/BerlinerSPK, auf www.youtube.com/user/berlinersparkasse und auf www.blog.berliner-sparkasse.de mit Fotos, Filmaufnahmen, Angabe des Vor- und Nachnamens sowie der Projektbeschreibung ab September 2024 veröffentlicht.

Es besteht keine Prüfpflicht des Veranstalters für die eingereichten Wettbewerbsunterlagen sowie für deren Inhalt.

5. Fotos

Im Rahmen der Teilnahme räumen die Teilnehmenden bzw. die Einreichenden dem Veranstalter das räumlich und zeitlich unbeschränkte sowie inhaltlich auf den Roman Herzog Preis beschränkte einfache Nutzungsrecht für sämtliche bekannte und unbekannte Nutzungsarten an den von ihm in Vorbereitung, im Verlauf und in Nachbereitung des Roman Herzog Preises entstandenen Fotos und Filmaufnahmen der Teilnehmenden zur Verwendung in verschiedenen Printmedien (z.B. Pressemitteilung, Tageszeitungen) und im Internet wie unter Ziffer 4. beschrieben ein. Die eingereichten Beiträge dürfen von dem Veranstalter ebenso zu kommerziellen Zwecken (z.B. im Rahmen von Werbeanzeigen) genutzt, vervielfältigt und veröffentlicht werden.

Die Teilnehmenden bzw. die Einreichenden stellen die Berliner Sparkasse von Ansprüchen Dritter sowie von den Kosten, insbesondere der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung frei, die wegen der Verwendung gegen sie geltend gemacht werden bzw. entstehen.

Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt unentgeltlich.

6. Auszeichnung

Eine Jury wählt aus allen Einreichungen drei Bewerbungen/Vorschläge aus, die dem Kuratorium der Stiftung Brandenburger Tor, Pariser Platz 7, 10117 Berlin zur Entscheidung vorgelegt werden.

Das Kuratorium der Stiftung Brandenburger Tor entscheidet anschließend auf einer Sitzung, wer den Preis erhält.

Die drei für das Finale Nominierten werden telefonisch und in Textform unter Verwendung der im Bewerbungsformular angegebenen Daten benachrichtigt und zur feierlichen Preisverleihung bei Anreise auf eigene Kosten am 7. November 2024 eingeladen.

Der Roman Herzog Preis wird durch das Entscheidungsgremium für das als herausragendste ausgewähltes gesellschaftliches Engagement verliehen und mit einem Preisgeld von 20.000 Euro gewürdigt. Die anderen beiden für den Roman Herzog Preis Nominierten erhalten eine Anerkennungsprämie von je 5.000 Euro.

Etwaige Kosten aus Anlass oder im Zusammenhang mit dem Preisgeld bzw. der Anerkennungsprämie bzw. dessen/deren Annahme bzw. der Preisverleihung tragen die Ausgewählten selbst. Dies gilt auch für eine etwaige Versteuerung des Preisgeldes bzw. der Anerkennungsprämie.

7. Rückmeldung der Nominierten

Meldet der für die Preisverleihung nominierte Finalist nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung über die Nominierung, so verfällt der Anspruch auf die Auszeichnung und das damit verbundene Preisgeld bzw. Anerkennungsprämie.

In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, einen neuen Preisträger nach zu benennen.

Gleiches gilt, wenn der Preisträger die Auszeichnung nicht annimmt.

8. Änderung der Teilnahmebedingungen/Beendigungsrecht

Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten.

Der Veranstalter behält sich außerdem vor, den Wettbewerb jederzeit und ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.

Ein Anspruch der Teilnehmenden auf Durchführung einer Ersatzgewinnermittlung besteht in diesem Falle nicht.

9. Ausschluss von Teilnehmenden

Der Veranstalter behält sich vor, Projekte oder Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder wenn sich Teilnehmende der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.

Der Veranstalter kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Preisgelder wieder aberkennen und diese zurückfordern.

10. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden durch Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

Der Veranstalter haftet nicht für die unvollständige Übermittlung der Daten der Teilnehmenden/ Einreichenden sowie für sonstige Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder de Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren, es sei denn er hat die Schäden nach dem vorstehenden Absatz zu vertreten.

11. Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.